Wir helfen, damit
geholfen werden kann
- Gefördert werden Gemeinden oder Einrichtungen,
die Mitglied im Diakoniewerk sind bzw. eine Mitgliedschaft beantragen.
- Das Verfahren läuft wie folgt:
- Schriftlicher Antrag der Gemeinde oder der
Einrichtung an den Vorstand bzw. die Geschäftsstelle.
- Prüfung und Bewilligung gemäß den geltenden
Förderrichtlinien.
- Schriftliche Zusage durch den Vorstandsvorsitzenden
oder die Geschäftsstelle.
- Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach
Vorlage einer entsprechenden Abrechnung auf das Konto der antragstellenden
Gemeinde oder Einrichtung.
- Der Förderung folgt zum Nachweis der Nachhaltigkeit
ein Bericht über den Verlauf des jeweiligen Projekts nach 12 bzw. 24 Monaten.
Dazu gehört seitens der geförderten Gemeinde oder Einrichtung auch die
Benennung eines Verantwortlichen für das geförderte Projekt.
Förderkriterien- Vorlage der gesamten Konzeption.
- Bericht über die laufende Arbeit.
- Nachweis der Dauerhaftigkeit bzw. Nachhaltigkeit.
- Je Fall kann innerhalb von zwei Jahren ein
Betrag von max. 2.000 EUR gestiftet werden.
- Je Fall kann ein zinsfreies Darlehen von max.
5.000 EUR gegeben werden.
Beschlossen durch den Vorstand am 14. September 2002,
aktualisiert am 29. April 2006.
Geförderte Projekte