Gemeinsam sind wir stark

Mitglied werden können Einzelpersonen, juristische Personen und Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden in Baden-Württemberg.
Sie unterstützen das Diakoniewerk durch

  • Fachkompetenz
  • Teilnahme an Mitgliederversammlungen
  • Beteiligung an Projekten
  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten des Diakoniewerkes. Einzelheiten beschreibt die Satzung.

Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Diakoniewerkes. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und ihr rechenschaftspflichtig. Der Vorstand vertritt den Verein öffentlich.
Mitgliedschaft


Seitenanfang   Startseite   Impressum