Mitglied werden können Einzelpersonen, juristische Personen und Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden in Baden-Württemberg.
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MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten des Diakoniewerkes. Einzelheiten beschreibt die Satzung.
VorstandDer Vorstand führt die Geschäfte des Diakoniewerkes. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und ihr rechenschaftspflichtig. Der Vorstand vertritt den Verein öffentlich.