Projekt Beschreibung
Förderung
Finanzielle Unterstützung.
Das Diakoniewerk unterstützt auch finanziell den Start diakonischer Projekte seiner Mitglieder.
Seit 2002 erhielten inzwischen über 30 geförderte Projekte einen Zuschuss oder einen zinslosen Kredit.
Die konkrete Förderung richtet sich nach den geltenden Richtlinien. Ein Antrag ist den Kriterien gemäß rechtzeitig zu stellen.
Förderbedingungen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben und Informationen enthalten:
Vorlage der gesamten Konzeption
Bericht über die laufende Arbeit
Nachweis der Dauerhaftigkeit bzw. Nachhaltigkeit
Je Fall kann innerhalb von zwei Jahren ein Betrag von maximal 2.000 EUR gestiftet werden
Je Fall kann ein zinsloses Darlehen von maximal 5.000 EUR gegeben werden
Förderantrag
Gefördert werden Gemeinden oder Einrichtungen, die Mitglied im Diakoniewerk sind bzw. eine Mitgliedschaft beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt:
Schriftlicher Antrag der Gemeinde oder Einrichtung an den Vorstand
Prüfung und Bewilligung gemäß den Förderrichtlinien vom 14.09.2002.
Schriftliche Zusage durch den Vorstandsvorsitzenden.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege auf das Konto der Antrag stellenden Gemeinde oder Einrichtung.
Der Förderung folgt zum Nachweis der Nachhaltigkeit ein Bericht über den Verlauf des jeweiligen Projekts nach 12 bzw. 24 Monaten. Dazu gehört seitens der geförderten Gemeinde oder Einrichtung auch die Benennung eines Verantwortlichen für das geförderte Projekt.